Unterstützungsfonds

1. Allgemeines

  1. Das Sportnetz Regio Kreuzlingen verfügt über einen speziellen Fonds zur Unterstützung der Mitglieder. Die Jahresversammlung bestimmt jeweils bei der Genehmigung der Jahresrechnung über den Betrag, mit dem der Fonds geäufnet wird.
  2. Aus diesem Fonds werden Mitglieder des Sportnetzes Regio Kreuzlingen namhaft für ausserordentliche Anschaffungen, Anlässe und Aufwände unterstützt.
  3. Dieses Reglement umschreibt die Bedingungen zur Erlangung von Unterstützungsbeiträgen durch den Fonds

2. Grundsätze

  1. Jedes Mitglied im Sportnetz Regio Kreuzlingen, welches den aktuellen Jahresbeitrag bezahlt, kann einen Unterstützungsantrag stellen.
  2. Unterstützt werden ausserordentliche, nicht regelmässig wiederkehrende Projekte, Anschaffungen oder Anlässe. Der substanzielle Unterstützungsanteil soll in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel zwischen 10% und 20% des Gesamtbetrages liegen und CHF 5‘000.00 nicht übersteigen.

3. Anträge

  1. Anträge können jederzeit beim Sportnetz Regio Kreuzlingen eingereicht werden. Sie werden behandelt, sofern der Fonds noch über freie Mittel verfügt.
  2. Die Anträge haben in schriftlicher Form zu erfolgen und müssen mindestens folgenden Inhalt aufweisen: – Beschrieb, Zweck – Kostennachweis – Ablauf/ Zeitrahmen/Fristen

4. Beschlussfassung

  1. Die eingereichten Anträge werden vom Vorstand Sportnetz Regio Kreuzlingen gesichtet und beurteilt. Der Beschluss wird protokolliert.
  2. Der Entscheid des Vorstandes ist abschliessend und endgültig
  3. Die Information an den Antragssteller erfolgt schriftlich

5. Pflichten des Gesuchstellers/Auszahlung

  1. Der Gesuchsteller verpflichtet sich dem Sportnetz Regio Kreuzlingen einen kurzen Abschluss- resp. Erfolgsbericht zukommen zu lassen.
  2. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der Rechnungskopie(n) auf ein Konto des Vereins und nach Abgabe des Berichtes.

Kreuzlingen, im August 2012
Revidiert: 18. April 2018

Ruedi Herzog, Präsident Sportnetz Regio Kreuzlingen